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VistaWEB IPO Finanzierungsmodalitäten
  • Öffentliche Erstemission, Zweitemission und Privatplazierung
  • Genehmigt für das Internet World Wide Web
  • Wechselseitig verbunden mit VistaWEB® site, Technologie-Portfolio und Syndikationsabschnitt
  • Keine Garantgebühren oder Maklerprovisionen
  • S.E.C. Registrationsurkunden für:

    - Form U-7 kleinbetriebliche Emissionsregistrierung (SCOR) $ 1 Million USD
    -
    Regulierung A $ 5 Millionen USD
    - SB-2 für unbegrenzte Kapitalausstattung


Übersicht und Schirmherrschaft
Vista Growth Capital Syndication

Eigenversicherte öffentliche Emissionen sind erlaubt unter federalen und staatlichen Wertpapierverordnungen. Eine Firma muß nicht unbedingt die Dienste eines Garanten in Anspruch nehmen, um die Wertpapiere ihres Aktienkapitals bei der U.S. Securities and Exchange Commission eines beliebigen Staates zu registrieren oder schon registrierte Wetpapiere öffentlich zu vermarkten.

Ein Betrieb kann die Registrierung, den Vertrieb und die Vermarktung auf der VistaWEB IPO Site selbst tätigen.

Beträchtliche Vorsicht ist jedoch geboten, daß die Angestellte und leitende Angestellte, die Wertpapiere anbieten, nicht als Händler eingestuft werden, so wie das etwa unter Sec.3(a)(3) in dem Securities Exchange Act of 1934, als auch in staatlichen Wertpapierverordnungen festgelegt wurde.

Mit bestimmten Ausnahmen, hat die Entscheidung, eine eigengarantierte Emission herauszubringen wenig Einfluß auf den Registrierungsprozeß. Die Registrierung muß trotzdem beantragt werden, inklusive dem Vorblatt, Teil 1# - Im Prospekt erforderliche Information, Teil II - Im Prospekt nicht erforderliche Information, Unterschrift und Übereinkünften.


Kommentarschreiben werden dennoch von der S.E.C. angefertigt und die Gesellschaft trägt die Korrekturen entsprechend ein. Vom vorläufigen Emissionsprospekt (the red herring pre-effective prospectus) darf in Verbindung mit einer Marketingstrategie im Vorfeld noch immer Gebrauch gemacht werden. Anti-Schwindel-Abwägungen werden in so weit etwas zurückgestellt, weil sich solche Kommentierungen normalerweise auf Garantstellungsbedingungen beziehen.

Eine gemischte Vorgehensweise mit VistaWEB IPO® wirkt möglicherweise am besten. Eine Gesellschaft kann in ein Vermögens/Investitions-Abkommen mit Vista Growth Capital Syndication einsteigen, und sie könnte auch angewiesene Makler/Vermittler entgegenkommen, die bei der Plazierung von Wertpapieren behilflich sind.


Regulierung A

Sollte ein Herausgeber sich dafür entscheiden, Geld zu erwerben (maximal: $ 5.000.000 USD) unter Regulierung A (technisch eine Befreiung von federalen Registrierungsauflagen) ändern sich die Regeln etwas.

Regulierung A gestattet allgemeine vertriebsaktivitäten, auferlegt keine Bedingungen über Ausstattung oder Vermögen, steht einer unbegrenzten Anzahl Investoren offen und schränkt den Wiederverkauf nicht ein.

Nach der Emission gibt es für den Herausgeber keine Notwendigkeit seine periodischen Berichte einzureichen, gemäß Section 13 des '34er Gesetzes (es sei denn, das die Anzahl der Aktienbesitzer und Wertmenge dies notwendig machen, gemäß Section 12(g) des '34er Gesetzes).

Unglücklicherweise befreien einige Staten, Florida zum Beispiel, Regulierung A Emissionen nicht von staatlichen Registrierungsauflagen und unterwerfen hiermit Regulierung A Herausgeber der Wertprüfung.


SCOR

Die Form U-7 kleinbetriebliche Emissionsregistrierung (SCOR) bis zu $ 1 Million USD, angenommen in 1989 durch die Nord Amerikanische "Securities Administrators Association", mit seinem vereinfachten Publikationsformat, darf genutzt werden. Eingeschränktes Voreinreichen und substantielle voremittente Werbeaktivität - "testing the waters" - ist erlaubt. Finanzielle Erklärungen müssen nicht geprüft werden.

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