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VistaWEB
IPO Finanzierungsmodalitäten
Übersicht
und Schirmherrschaft
Vista Growth Capital Syndication
Eigenversicherte öffentliche Emissionen sind erlaubt unter federalen
und staatlichen Wertpapierverordnungen. Eine Firma muß nicht unbedingt die Dienste
eines Garanten in Anspruch nehmen, um die Wertpapiere ihres Aktienkapitals bei
der U.S. Securities and Exchange Commission eines beliebigen Staates zu
registrieren oder schon registrierte Wetpapiere öffentlich zu vermarkten.
Ein Betrieb kann
die Registrierung, den Vertrieb und die Vermarktung auf der VistaWEB IPO
Site selbst tätigen.
Beträchtliche Vorsicht ist jedoch geboten,
daß die Angestellte und leitende Angestellte, die Wertpapiere anbieten, nicht
als Händler eingestuft werden, so wie das etwa unter Sec.3(a)(3) in
dem Securities Exchange Act of 1934, als auch in staatlichen Wertpapierverordnungen
festgelegt wurde.
Mit bestimmten Ausnahmen, hat die Entscheidung, eine
eigengarantierte Emission herauszubringen wenig Einfluß auf den Registrierungsprozeß. Die Registrierung
muß trotzdem beantragt werden, inklusive dem Vorblatt,
Teil 1# - Im Prospekt erforderliche Information, Teil II -
Im Prospekt nicht erforderliche Information, Unterschrift und Übereinkünften.
Kommentarschreiben werden
dennoch von der S.E.C. angefertigt und die Gesellschaft trägt die
Korrekturen entsprechend ein. Vom vorläufigen Emissionsprospekt
(the red herring pre-effective prospectus) darf in
Verbindung mit einer Marketingstrategie im Vorfeld noch immer Gebrauch gemacht werden. Anti-Schwindel-Abwägungen werden
in so weit etwas zurückgestellt, weil sich solche Kommentierungen normalerweise auf
Garantstellungsbedingungen beziehen.
Eine gemischte Vorgehensweise mit
VistaWEB IPO® wirkt möglicherweise am besten. Eine Gesellschaft kann in ein
Vermögens/Investitions-Abkommen mit Vista Growth Capital Syndication einsteigen, und sie könnte
auch angewiesene Makler/Vermittler entgegenkommen, die bei der Plazierung
von Wertpapieren behilflich sind.
Regulierung A
Sollte ein Herausgeber sich dafür entscheiden, Geld zu
erwerben (maximal: $ 5.000.000 USD) unter Regulierung A (technisch eine
Befreiung von federalen Registrierungsauflagen) ändern sich die Regeln
etwas.
Regulierung
A gestattet allgemeine vertriebsaktivitäten, auferlegt keine
Bedingungen über Ausstattung oder Vermögen, steht einer unbegrenzten Anzahl Investoren offen
und schränkt den Wiederverkauf nicht ein.
Nach der
Emission gibt es für den Herausgeber keine Notwendigkeit seine
periodischen Berichte einzureichen, gemäß Section 13 des '34er Gesetzes (es sei denn, das
die Anzahl der Aktienbesitzer und Wertmenge dies notwendig machen,
gemäß Section 12(g) des '34er Gesetzes).
Unglücklicherweise befreien einige Staten, Florida
zum Beispiel, Regulierung A Emissionen nicht von staatlichen Registrierungsauflagen und unterwerfen
hiermit Regulierung A Herausgeber der Wertprüfung.
SCOR
Die Form
U-7 kleinbetriebliche Emissionsregistrierung (SCOR) bis zu $ 1 Million USD, angenommen in
1989 durch die Nord Amerikanische "Securities Administrators
Association", mit seinem vereinfachten Publikationsformat, darf genutzt werden. Eingeschränktes
Voreinreichen und substantielle voremittente Werbeaktivität - "testing the waters" - ist
erlaubt. Finanzielle Erklärungen müssen nicht geprüft werden.
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